Als „Holzabfälle und Rückstände aus der Be- und Verarbeitung von Holz“ werden Rinden, Schwarten, Spreißel, Sägespäne, Sägemehl, Holzstäube und -schlämme, Bau- und Abbruchholz, Spanplattenabfälle, alte Möbel, imprägnierte Hölzer (Masten, Schwellen u. a.), Holzemballagen sowie Hölzer mit schädlichen Verunreinigungen bezeichnet. Sie stammen aus Sägewerken, Tischlereien, aus der Papier- und Zellstoffindustrie, der Möbel- und Holzwerkstoffindustrie, dem Bauwesen, der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Landschaftsbau sowie aus privaten Haushalten und ähnlichen Einrichtungen. Althölzer werden thermisch verwertet oder in der Holzwerkstoffindustrie rezykliert. (BAWP 2017)